Pressemitteilung des FrauenAktionsBündnis FAB zum Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

Anlässlich der Ersten Lesung des SBGG im Deutschen Bundestag am 15.11.2023 nimmt das FrauenAktionsBündnis FAB kritisch Stellung.

Das SBGG wird offiziell als ein Gesetz dargestellt, das nur eine kleine Minderheit betrifft. In Wahrheit eröffnet es gemäß Artikel 2 “jeder Person“ ab 14 Jahren die Änderung des Geschlechtseintrages. Eine juristische Einschränkung auf die offiziell benannte kleine Zielgruppe wird nicht vorgenommen. Darin liegt eine unverantwortliche Gefährdung für Frauen und Mädchen.

‚Frau‘ ist eine körperbezogene Kategorie, und muss dies auch sein, wenn ernstliche Bestrebungen der weiterhin bestehenden Benachteiligung von Frauen entgegengehalten werden sollen. Die sozial untergeordnete Rolle der Frau wird mit dem Frauenkörper begründet, spezifisch mit der reproduktiven Rolle der Frau als diejenige, die Kinder bekommen kann. Würde die materielle Kategorie „Geschlecht“ durch das nicht definierbare Konzept einer „Geschlechtsidentität“ ersetzt, wäre ein subjektives, wandelbares Gefühl, dem einen oder anderen Geschlecht anzugehören, der neue Bezugspunkt für alle anderen Gesetze und gesellschaftlichen Bereiche, für die das Geschlecht relevant ist. An ein rein internes Konstrukt oder ein persönliches Verständnis von Geschlechterstereotypen kann keine rechtliche Kategorie, geschweige denn Rechte und Pflichten geknüpft werden.

Wir kritisieren scharf, dass keine unabhängigen Frauenorganisationen in den geplanten Anhörungen des Familienausschusses zu Rate gezogen werden. Die Benennung des Deutschen Frauenrates und der Frauenhauskoordinierung e.V. als erhoffte (?) Repräsentanz einer Frauenperspektive ist trügerisch. Beide Organisationen sind existenziell in erheblichem Umfang von den Zuschüssen des Familienministeriums abhängig. Kritische Stimmen von Frauen zum SBGG werden durch sie nicht repräsentiert.

Wir fordern alle Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft auf, Mädchen zu schützen, für die Rechte von Frauen einzustehen und den Gesetzentwurf zum sogenannten „Selbstbestimmungs- gesetz“ abzulehnen. Dies ermöglicht den notwendigen Neustart zur Erarbeitung angemessener Lösungen.

Prof. Dr. Monika Barz, Ingrid Keilbach

(im Auftrag für das FrauenAktionsBündnis FAB) www.frauenaktionsbuendnis.de

Zur Vertiefung: Interessierte Presse verweisen wir auf die ausführliche FAB Stellungnahme, https://frauenaktionsbuendnis.de/wp-content/uploads/2023/05/20230530_Stellungnahme_FAB_Referentenentwurf.pdf. Wir empfehlen darüber hinaus die öffentlich zugängliche Aufzeichnung einer Fachveranstaltung zum SBGG im Bundespresseamt in Berlin https://www.frauenheldinnen.de/sbgg/ und ein Rechtsgutachten zur Verfassungswidrigkeit des SBGG https://www.rechtsgutachtensbgg.de/